Pflichten & Rechte - www.dolmetscherzentrale.com - Landesdolmetscherzentrale Brandenburg - ZfK Berlin e.V.

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Pflichten & Rechte

Über uns


   
Pflichten der Gebärdensprach-Dolmetscher:

   
Dolmetschen für Hörende und Gehörlose von DGS in Deutsch und Deutsch in DGS, sowie in Unterstützende Kommunikation (UK)
  
Übersetzen von Schreibstücken
  
Telefondolmetschen
   
Kenntnisse in DGS, LBG, FA und anderen geeigneten Kommunikationsformen
  
Gute Ausdrucksweise in der Lautsprache
   
Neutralität: Dolmetscher sind Sprachmittler. Sie haben keine beratenden Aufgaben.
  
Sie dürfen im Einsatz ihre eigene Meinung nicht äußern.
  
Schweigepflicht: Dolmetscher dürfen über Inhalt, Auftraggeber, Ort und Dauer ihres Auftrages nicht sprechen; sie unterliegen den gesetzlichen Regelungen den Schweigepflicht:
  
Die Dolmetscher müssen sagen, wenn sie etwas nicht verstehen oder sich einer Aufgabe nicht gewachsen fühlen.
  
Die Dolmetscher müssen dann nachfragen oder eventuell den Einsatz abbrechen.


   Rechte der Gebärdensprach-Dolmetscher:

   
Vorbereitungsmaterial (Unterlagen,Kopien,...)
 
 ● eventuell Doppelbesetzung
 
angemessene Bezahlung
  
Pausen
   
Ablehnung von Aufträgen
 
 ● Abbruch des Einsatzes, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind


  
Was ist Dolmetschern nicht erlaubt?

   
erklären, helfen, beraten
   
für Kunden Fragen stellen oder beantworten
   
die eigene Meinung mit einfließen
  
Den Gehörlosen in seinen Entscheidungen zu beeinflussen, Erklärungen abzugeben
  
Bei menschlichen Konflikten zu vermitteln
   
Den Gehörlosen über andere Dolmetscher auszufragen


   
Das Fingeralphabet kommt zum Einsatz bei:

   
Namen von Personen
     (wenn keine Namensgebärde vorhanden ist)

  
Namen von Städten und Ländern, Eigennamen
     (wenn es dafür keine Gebärde gibt)

   
Film- oder Buchtiteln
  
Markenbezeichnungen (z.B. Opel)
   
Fremdwörtern


   
Das Fingeralphabet ist in jedem Fall nur ein Hilfsmittel und keineswegs ein Ersatz für Gebärden.
   Beim Einsatz des Fingeralphabets ist eine fließende Bewegung anzustreben.

Leiter der Dolmetscherzentrale:
Herr Uwe Schönfeld

Koordinatorin & Abrechnung in Cottbus:

Frau Kerstin Woltmann
Koordinatoren in Potsdam:
Herr Andreas König
Frau Ina Marok


Postanschriften:

Landesdolmetscherzentrale Brandenburg
Lipezker Str.48
03048 Cottbus
Fax: 0355 - 22779
Tel: 0355 - 7295890

oder

Landesdolmetscherzentrale Brandenburg
Persiusstr.1
14469 Potsdam
Tel: 0331- 8871307
Fax: 0331- 8871319


Alle Mitarbeiter sind unter der unten
genannten E-Mail erreichbar:


ldz@dolmetscherzentrale.com


 
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